Leitlinien zum Ablauf bei Wiederaufnahme von Gutscheinmaßnahmen |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 28.05.2020 |
Über den DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. erreichte uns die Neuigkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) Leitlinien hinsichtlich des Ablauf bei Wiederaufnahme von Gutscheinmaßnahmen erlassen hat. Das Leitliniendokument finden Sie im internen Bereich.
Den Trägern wird u.a. die Möglichkeit eröffnet, aufgrund von Abstandsregelungen und daraus folgenden zusätzlichen Aufwendungen (z.B. durch Anmietungen oder Bereitstellung zusätzlichen Personals) höhere Kosten geltend zu machen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 29.05.2020 um 13:16
Zurück zur ÜbersichtInhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG CHEMNITZ
Annaberger Straße 105, 09120 Chemnitz
Kontakt und Anmeldung:
Antje Pfeifer
Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050